Termine & Preise
- Die Kosten für eine Behandlungseinheit (50 Min.) betragen 130€.
- Die Kosten für eine Diagnostikeinheit (50 Min.) betragen 100€.
- Die klinisch-psychologische Diagnostik wird nach Zeitaufwand abgerechnet (inkludiert sind: Explorationsgespräch mit den Eltern, Testdiagnostik mit dem Kind, Auswertung der Tests, Verfassen des Befundes, ausführliches Rückmeldegespräch mit den Eltern).
- Der Umfang des diagnostischen Prozesses hängt von der individuellen Fragestellung und dem einzelnen Kind ab. In der Regel liegt die Diagnostik zwischen 9 und 11 Einheiten, also zwischen 900€ und 1100€. Dies ist allerdings nur ein Richtwert, es wird der tatsächliche zeitliche Aufwand verrechnet.
- Die Kosten für die Diagnostik können leider nicht von den Krankenkassen übernommen werden, da ich keine Kassenpsychologin bin. Das bedeutet, dass die Kosten zur Gänze selbst zu bezahlen sind. Eine private Zusatzversicherung übernimmt oft einen Teil der Kosten.
- Ich bitte um Verständnis, dass Beratungen am Telefon oder per E-Mail aufgrund zeitlicher Ressourcen nur nach vorheriger Rücksprache mit mir möglich sind. Beratungen am Telefon oder per Mail werden zu € 25/ je 10 Minuten in Rechnung gestellt.
Sie können Termine telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Dank kurzer Wartezeiten bekommen Sie rasch einen Termin für ein Erstgespräch.
Vereinbarte Termine können bis zu 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen ist das vereinbarte Honorar ausnahmslos und zur Gänze zu begleichen. Für den Therapieerfolg ist das regelmäßige und verlässliche Kommen zu den Terminen sehr wichtig. Bei mehrfachen, grundlosen Terminabsagen kann keine sinnvolle Therapie stattfinden, daher wird der Behandlungsplatz in diesem Fall an jemand anderen vergeben. Ihr verlässliches und pünktliches Kommen und auch Verlassen der Praxis ist aufgrund von Folgeterminen sehr wichtig.
Die teilweise Übernahme der Kosten für Behandlungseinheiten durch die gesetzlich vorgeschriebenen Krankenkassen ist in vielen Fällen möglich, reichen Sie die Rechnung daher immer ein. Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, können Sie auch Ihren zuständigen Sachbearbeiter fragen, ob eine zusätzliche Kostenübernahme möglich ist.
Höhe der Kostenzuschüsse der Krankenkassen für Einzeleinheiten:
ÖGK € 33,70
SVS: € 45,00
BVAEB: € 46,60
KFG: 63,00 €
KFL: 75,21 €
Als Klinische Psychologin bin ich gemäß § 37 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013, zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.